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Wie hole ich mir bis zu 50 % der Studiengebühr vom Finanzamt zurück?

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  • Weiterbildungskosten sind in Österreich + Deutschland steuerlich absetzbar!
  • Möchten Sie Steuern sparen + Weiterbildungskosten (Studiengebühren) geltend machen?
  • Wie geht das?
    • Abschreibung meiner Weiterbildungskosten – für Angestellte, Arbeiter/innen und Selbständige möglich!
    • Wichtig für die steuerliche Abschreibung ist das Datum der Überweisung der Studiengebühr
    • Das bedeutet, dass z.B. für ein MBA-Studium statt € 10.000 im Schnitt nur € 5.000 bis € 6.000 Studiengebühr anfallen nach Rückerstattung des Finanzamts
    • Tarifstufen und Berechnungsformeln
 

Abschreibung meiner Weiterbildungskosten – für Angestellte, Arbeiter/innen und Selbständige möglich!

  • Je nach Höhe Ihres Jahreseinkommens können bis zu 55 % der Studiengebühren geltend gemacht werden (Lohnsteuerausgleich, Einkommenssteuerbescheid)
  • Beispiel: Einkommen € 31.000/Jahr, Steuersatz: 35 %
    • MBA € 9.200 minus € 3.220 Rückerstattung Studiengebühr vom Finanzamt (= 35 %) = € 5.980 (statt € 9.200)!
    • Diplomierter Lehrgang € 2.400 minus € 840 Rückerstattung Studiengebühr vom Finanzamt (= 35 %) = € 1.560 (statt € 2.400)!
  • Beispiel: Einkommen € 60.000/Jahr, Steuersatz: 42 %
    • MBA € 9.200 minus € 3.864 Rückerstattung Studiengebühr vom Finanzamt (= 42 %) = € 5.336 (statt € 9.200)!
    • Diplomierter Lehrgang € 2.400 minus € 1.008 Rückerstattung Studiengebühr vom Finanzamt (= 42 %) = € 1.392 (statt € 2.400)!
  • Beispiel: Einkommen € 8.000/Jahr, Steuersatz 0 %
    • Da Sie bei einen Einkommen unter € 11.000 keine Steuern bezahlt haben, können Sie sich beim Finanzamt die Studiengebühren leider nicht zurückholen
 

Tarifstufen und Berechnungsformeln

  • Weitere Informationen zu den Tarifstufen und Berechnungsformeln finden Sie hier!


Rückfragehinweis:
Wirtschaftsakademie Wien Bianca Haugeneder Tel: +43 676 898 778 888 Email: studienberatung@amc.or.at Link zu diesem Newseintrag