Wie hole ich mir bis zu 50 % der Studiengebühr vom Finanzamt zurück?
- Weiterbildungskosten sind in Österreich + Deutschland steuerlich absetzbar!
- Möchten Sie Steuern sparen + Weiterbildungskosten (Studiengebühren) geltend machen?
- Wie geht das?
- Abschreibung meiner Weiterbildungskosten – für Angestellte, Arbeiter/innen und Selbständige möglich!
- Wichtig für die steuerliche Abschreibung ist das Datum der Überweisung der Studiengebühr
- Das bedeutet, dass z.B. für ein MBA-Studium statt € 10.000 im Schnitt nur € 5.000 bis € 6.000 Studiengebühr anfallen nach Rückerstattung des Finanzamts
- Tarifstufen und Berechnungsformeln
Abschreibung meiner Weiterbildungskosten – für Angestellte, Arbeiter/innen und Selbständige möglich!
- Je nach Höhe Ihres Jahreseinkommens können bis zu 55 % der Studiengebühren geltend gemacht werden (Lohnsteuerausgleich, Einkommenssteuerbescheid)
- Beispiel: Einkommen € 31.000/Jahr, Steuersatz: 35 %
- MBA € 9.200 minus € 3.220 Rückerstattung Studiengebühr vom Finanzamt (= 35 %) = € 5.980 (statt € 9.200)!
- Diplomierter Lehrgang € 2.400 minus € 840 Rückerstattung Studiengebühr vom Finanzamt (= 35 %) = € 1.560 (statt € 2.400)!
- Beispiel: Einkommen € 60.000/Jahr, Steuersatz: 42 %
- MBA € 9.200 minus € 3.864 Rückerstattung Studiengebühr vom Finanzamt (= 42 %) = € 5.336 (statt € 9.200)!
- Diplomierter Lehrgang € 2.400 minus € 1.008 Rückerstattung Studiengebühr vom Finanzamt (= 42 %) = € 1.392 (statt € 2.400)!
- Beispiel: Einkommen € 8.000/Jahr, Steuersatz 0 %
- Da Sie bei einen Einkommen unter € 11.000 keine Steuern bezahlt haben, können Sie sich beim Finanzamt die Studiengebühren leider nicht zurückholen
Tarifstufen und Berechnungsformeln
- Weitere Informationen zu den Tarifstufen und Berechnungsformeln finden Sie hier!
Rückfragehinweis:
Wirtschaftsakademie Wien
Bianca Haugeneder
Tel: +43 676 898 778 888
Email: studienberatung@amc.or.at
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